Zieht ein kommunaler Aufgabenträger in Betracht, die getrennte Abwassergebühr einzuführen, steht er vor zahlreichen Fragestellungen und organisatorischen Aufgaben.
Vormals erfolgte die Gebührenbemessung ausschließlich nach dem Frischwassermaßstab. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Menge des Abwassers ungefähr der bezogenen Frischwassermenge entspricht.
Das bei der Grundstücksentwässerung entsorgte Nieder-schlagswasser spielte dabei keine Rolle. Die Beseitigungskosten für das Niederschlagswasser wurden gleichermaßen nach dem Verbrauch unter den Beziehern/innen von Frischwasser verteilt.