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Aktuelle Einzelfragen zur Gebührenkalkulation im Bereich Wasser/Abwasser in Magdeburg

11. November 2021 in Magdeburg

  1. Aktuelle Wirtschaftliche Problemstellungen in den Zweckverbänden
  2. Normative und Grundsätze einer Kostenrechnung
  3. Grundprobleme der Ausgestaltung einer Sparten- und Kostenrechnung
  4. Direkte Kostenzuweisung und Verteilung der indirekten Kosten
  5. Bildung von vergleichbaren Äquivalenzmengen
  6. Bildung von wirklichkeitsnahen Verteilungssätzen
  7. Behandlung von Ertragspositionen – verschiedene Ansätze
  8. Nicht gebührenfähige Kosten als eine besondere Kostenstelle
  9. Die Einbindung des Anlagevermögens und die Sonderposten in eine Kostenrechnung
  10. Die Niederschlagswassergebühr – Probleme einleitende Flächen von Ortsdurchfahrtstraßen und grundsätzliche Fragen der Wirtschaftlichkeit bei der Anwendung § 32 Abs.5 StrG
  11. Problem – Mischwasserbauwerke und deren Kosten
  12. Kalkulatorische Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen (FK + EK)
  13. Hoffnungen und spätere Probleme beim Ansatz von Wiederbeschaffungszeitwerten
  14. Bildung von kalkulatorischen Zinssätzen – Probleme mit den SWAP-Geschäften
  15. Nachberechnung oder Nachkalkulation
  16. Fehlertoleranz bei unbeabsichtigten Kostenabweichungen.
    Was ist nicht zu tolerieren?
  17. Wirtschaftliche Preisbildung zwischen AZV und Gemeinden (Öffentliches Preisrecht)
DWA Mitteldeutscher Gewässer- und Abwassertage 2020

DWA Mitteldeutscher Gewässer- und Abwassertage 2020

17. November 2020 in Leipzig

Wir sind dabei – Fachveranstaltung zum Thema:
„Urbane Sturzfluten – Wassersensible Stadt“

Ein starkes Motto haben die mitteldeutschen DWA-Landesverbände für ihre gemeinsame Veranstaltung in diesem Jahr gewählt.

Wenn wir uns mit den Auswirkungen von extremen Wetterereignissen beschäftigen, muss voran aber auch die Frage gestellt werden: „Wie flächendeckend wird die kommunale Niederschlagswasserbeseitigung in Mitteldeutschland überhaupt nach den Regeln der Technik wahrgenommen?“

Nur dort, wo im Regelzustand schon eine funktionstüchtige Niederschlagswasserbeseitigung im Bereich Grundstücks- und Straßenentwässerung organisiert wird, kann man sich sinnvoll mit dem speziellen Thema „Sturzfluten“ beschäftigen.

 

Die Mehrzahl der kommunalen Aufgabenträger in Mitteldeutschland haben nämlich keine urbanen Strukturen. Sie sind ländlich geprägt. Und dort wird diese Aufgabe vielerorts bis heute ungenügend oder sogar überhaupt nicht von den Gemeinden wahrgenommen.

Wozu sind aber Städte und Gemeinden eigentlich verpflichtet und zuständig? Welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, um eine kommunale Einrichtung zur Niederschlagswasserbeseitigung ins Leben zu rufen und kostendeckend zu betreiben? Welche rechtlichen Vorgaben sind zu beachten?

 

Besuchen Sie uns auf unserem Stand in der Fachausstellung!
Wir beraten Sie gern.

DWA Landestagung 2020

05. – 06. November 2020 Maritim Hafenhotel Rheinsberg

Wir sind dabei – Unter dem Titel:
„Heiße Sommer, trockene Jahre – Herausforderung für die Wasserwirtschaft“

…wollen wir uns den Auswirkungen und Anpassungsmaßnahmen unserer Branche an Wetter- und Klimaveränderungen widmen. Weitere Themen wie Gewässer- und Klimawandel, Wasserwieder-verwendung, Anpassungen an die Gewässerunterhaltung und Niederschlagswasserbewirtschaftung stehen auf der Agenda.

Digitale Grubenkataster für den WAZ Jüterbog-Fläming fertiggestellt

Digitale Grubenkataster für den WAZ Jüterbog-Fläming fertiggestellt

Abfuhr, Transport und Reinigung von Fäkalien und Schlämmen aus Sammelgruben bzw. Kleinkläranlagen sind Teil der öffentlichen Abwasserbeseitigungsaufgabe. Egal, ob diese Aufgabe unter Einbeziehung von privaten Entsorgungsfirmen wahrgenommen wird oder durch die öffentliche Hand selbst, muss die Kommune sich ein genaues Bild über die dezentralen Einrichtungen im eigenen Entsorgungsgebiet machen. Wie eine Bestandsaufnahme abläuft, zeigt der folgende Projektbericht.

Aspekte bei der Wahl eines geeignetes Verteilungsmaßstabes für die Niederschlagswassergebühr

Zieht ein kommunaler Aufgabenträger in Betracht, die getrennte Abwassergebühr einzuführen, steht er vor zahlreichen Fragestellungen und organisatorischen Aufgaben.

Vormals erfolgte die Gebührenbemessung ausschließlich nach dem Frischwassermaßstab. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Menge des Abwassers ungefähr der bezogenen Frischwassermenge entspricht.

Das bei der Grundstücksentwässerung entsorgte Nieder-schlagswasser spielte dabei keine Rolle. Die Beseitigungskosten für das Niederschlagswasser wurden gleichermaßen nach dem Verbrauch unter den Beziehern/innen von Frischwasser verteilt.