Kalkulation

aktuell und aussagekräftig

Die Festsetzung der Gebühren- und Beitragssätze in kommunalen Abgabensatzungen setzt voraus, dass die kommunalen Gremien über Kostendeckungsgrade und gesetzlich zulässige Obergrenzen exakt und zuverlässig informiert sind. Notwendige Bedingung hierfür ist eine methodisch fehlerfreie Kalkulation der Abgabesätze, die die jeweils unterschiedlichen landesrechtlichen Ausprägungen und Überformungen betriebswirtschaftlicher Grundsätze ebenso berücksichtigt wie den aktuellen Stand der jeweiligen Rechtsprechung zum Recht kommunaler Benutzungsgebühren und Beiträge. Daneben sind aktuelle und aussagekräftige Kalkulationen notwendige Voraussetzungen für eine vorausschauende Entgeltpolitik sowie eine den allgemeinen Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und den Grundsätzen der kommunalen Einnahmebeschaffung genügende Haushalts- und Wirtschaftsführung.

Wir kalkulieren für Sie Benutzungsgebühren für kostenrechnende kommunale Einrichtungen der Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung sowie der Straßenreinigung. Dabei verbinden wir unsere Kompetenz bei der Beschaffung raumbezogener Maßstabsinformationen am Grundstück (Flächen- und Längenmaße in unterschiedlicher Ausprägung) mit unserem Fachwissen in betriebswirtschaftlichen und abgabenrechtlichen Fragen.

Unsere beauftragten Projektleiter*innen verfügen über langjährige Kalkulations- und Beratungspraxis, arbeiten mit hohem Praxisbezug an den Projektaufgaben und stellen den Erfolg unserer Mitwirkung – eine sachkundige und fundierte Entscheidung über die künftigen Abgabensätze – in den Mittelpunkt ihrer Tätigkeiten. Wir sind uns bewusst, dass unsere Kund*innen auf der Grundlage unserer Arbeiten wirtschaftliche und entgeltpolitische Entscheidungen mit großer Tragweite und Außenwirkung treffen. Deshalb unterstützen wir unsere Kund*innen bei der Ausübung ihres abgabenrechtlichen Ermessens bei Kostenermittlungen und Kostenbewertungen, indem wir Ihnen Gestaltungsspielräume und wirtschaftliche Folgewirkungen aufzeigen und anhand der prognostizierten Entwicklung der Ertrags- und Liquiditätsentwicklung Entscheidungsgrundlagen bereitstellen.

Zu unseren Dienstleistungen gehören aufgrund unserer spezifischen personellen Portfolios neben der Ermittlung von Beitrags- und Gebührensätzen die Bearbeitung weiterer betriebswirtschaftlicher und verwaltungsorganisatorischer Fragestellungen. Hierzu gehören Variantenuntersuchungen und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen im Vorfeld von Organisations- und Beschaffungsentscheidungen, die Erarbeitung von Wirtschaftsplänen für kommunale Aufgabenträger*innen, die nach Eigenbetriebsrecht arbeiten, oder auch Personalbedarfsermittlungen, Personalentwicklungskonzepte bis hin zu Stellenbeschreibungen und Stellenbewertungen nach dem öffentlichen Tarifrecht. 

Wir fassen diese Dienstleistungen begrifflich als Kommunalberatung zusammen, da die spezifischen Projektansätze oftmals erst im Ergebnis eines vorgelagerten Beratungs- und Sondierungsprozesses Kontur gewinnen und dieser bereits Teil unserer externen Beratungsleistung ist.

Beiträge – Sie bestimmen den zentralen Regelungsinhalt

Für die Kalkulation und Veranlagung grundstücksbezogener Beiträge erheben wir geografische Datengrundlagen. Diese Datenerhebung bildet als Divisor eine zentrale Berechnungsgrundlage für die höchstzulässigen Beitragssätze. Somit bestimmt Sie den zentralen Regelungsinhalt einer jeden Beitragssatzung. Wir begleiten unsere Auftraggeber*innen auch bei der Ausgestaltung der satzungsmäßigen Verteilungsregelungen, insbesondere bei pauschalierenden oder typisierenden Satzungsregelungen und weisen dafür stets gutachterlich die gesetzmäßige Methode der Datenerhebung nach. Ziel dessen ist, dass die Rechtmäßigkeit der Ausübung des Satzungsermessens im Falle einer gerichtlichen Prüfung als sachgerecht und willkürfrei nachgewiesen werden kann.

Neben dem datentechnischen Know-how verfügen unsere Mitarbeiter*innen gleichzeitig über das hierfür erforderliche abgabenrechtliche und fachsprachliche Verständnis.

Besonders bei der Bestimmung von beitragspflichtigen Grundstücksflächen nach dem Maß der vorhandenen oder zulässigen baulichen Nutzung verfügen wir über den erforderlichen baurechtlichen Sachverstand.

GBM® Kommunalabgaben, Beitragsexperten &
GIS-Spezialisten…

Das Beitragsrecht gibt den öffentlichen Aufgabenträger*innen einen engen normativen Rahmen für die Kalkulation und Veranlagung von Beiträgen vor. Durch lebendige Rahmenbedingungen und Rechtsprechungen wird der Ermessensspielraum für die Beitragsbemessung in den letzten Jahren stetig eingegrenzt.

Unsere Leistungen für Sie

1. Kalkulation

✓ Bestimmung des umlagefähigen Aufwands
✓ methodisch nachvollziehbare und sichere Flächenbilanzen
✓ punktuelle Aufbereitung aktueller Rechtsprechungen
    (z. B. Tiefenbegrenzung)
✓ Datenerfassung per Ortsbegehung (Geotagging)
✓ Kalkulationsberichte
✓ präsentationsstarke Gremienarbeit
✓ Aufbereitung der Beitragsbemessung im GIS
✓ Aufbereitung der Adressdaten (persönlich Beitragspflichtige)
✓ Anhörungsläufe
✓ Druck von Bescheiden
✓ Bürgerbetreuung (Hotline und vor Ort)
✓ Änderungsdienst
✓ Widerspruchsprüfung

2. Veranlagung

✓ Aufbereitung der Beitragsbemessung im GIS
✓ Aufbereitung der Adressdaten (persönlich Beitragspflichtige)
✓ Anhörungsläufe
✓ Druck von Bescheiden
✓ Bürgerbetreuung (Hotline und vor Ort)
✓ Änderungsdienst
✓ Widerspruchsprüfung