Kalkulation
aktuell und aussagekräftigDie Festsetzung der Gebühren- und Beitragssätze in kommunalen Abgabensatzungen setzt voraus, dass die kommunalen Gremien über Kostendeckungsgrade und gesetzlich zulässige Obergrenzen exakt und zuverlässig informiert sind. Notwendige Bedingung hierfür ist eine methodisch fehlerfreie Kalkulation der Abgabesätze, die die jeweils unterschiedlichen landesrechtlichen Ausprägungen und Überformungen betriebswirtschaftlicher Grundsätze ebenso berücksichtigt wie den aktuellen Stand der jeweiligen Rechtsprechung zum Recht kommunaler Benutzungsgebühren und Beiträge. Daneben sind aktuelle und aussagekräftige Kalkulationen notwendige Voraussetzungen für eine vorausschauende Entgeltpolitik sowie eine den allgemeinen Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und den Grundsätzen der kommunalen Einnahmebeschaffung genügende Haushalts- und Wirtschaftsführung.
Wir kalkulieren für Sie Benutzungsgebühren für kostenrechnende kommunale Einrichtungen der Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, des Friedhofs- und Bestattungswesens sowie der Straßenreinigung. Dabei verbinden wir unsere Kompetenz bei der Beschaffung raumbezogener Maßstabsinformationen am Grundstück (Flächen- und Längenmaße in unterschiedlicher Ausprägung) mit unserem Fachwissen in betriebswirtschaftlichen und abgabenrechtlichen Fragen.
Unsere beauftragten Projektleiter*innen verfügen über langjährige Kalkulations- und Beratungspraxis, arbeiten mit hohem Praxisbezug an den Projektaufgaben und stellen den Erfolg unserer Mitwirkung – eine sachkundige und fundierte Entscheidung über die künftigen Abgabensätze – in den Mittelpunkt ihrer Tätigkeiten. Wir sind uns bewusst, dass unsere Kund*innen auf der Grundlage unserer Arbeiten wirtschaftliche und entgeltpolitische Entscheidungen mit großer Tragweite und Außenwirkung treffen. Deshalb unterstützen wir unsere Kund*innen bei der Ausübung ihres abgabenrechtlichen Ermessens bei Kostenermittlungen und Kostenbewertungen, indem wir Ihnen Gestaltungsspielräume und wirtschaftliche Folgewirkungen aufzeigen und anhand der prognostizierten Entwicklung der Ertrags- und Liquiditätsentwicklung Entscheidungsgrundlagen bereitstellen.

Zu unseren Dienstleistungen gehören aufgrund unserer spezifischen personellen Portfolios neben der Ermittlung von Beitrags- und Gebührensätzen die Bearbeitung weiterer betriebswirtschaftlicher und verwaltungsorganisatorischer Fragestellungen. Hierzu gehören Variantenuntersuchungen und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen im Vorfeld von Organisations- und Beschaffungsentscheidungen, die Erarbeitung von Wirtschaftsplänen für kommunale Aufgabenträger*innen, die nach Eigenbetriebsrecht arbeiten, oder auch Personalbedarfsermittlungen, Personalentwicklungskonzepte bis hin zu Stellenbeschreibungen und Stellenbewertungen nach dem öffentlichen Tarifrecht.
Wir fassen diese Dienstleistungen begrifflich als Kommunalberatung zusammen, da die spezifischen Projektansätze oftmals erst im Ergebnis eines vorgelagerten Beratungs- und Sondierungsprozesses Kontur gewinnen und dieser bereits Teil unserer externen Beratungsleistung ist.