Niederschlagswassergebühr

Wir unterstützen Sie bei der Aktualisierung der Daten zur Niederschlagswassergebühr

Bei der Niederschlagswassergebühr hat sich die Anforderung in den letzten Jahren dahingehend entwickelt, dass nicht mehr die Einführung der getrennten Abwassergebühren, sondern die Aktualisierung der Grundlagendaten der häufigste Anwendungsfall ist. Bei zahlreichen Aktualisierungsprojekten zeigt sich der Trend, dass die in den neunziger Jahren vorrangig gewählte Methode der reinen Selbstauskunft der Grundstückseigentümer (ohne Luftbildauswertung) zu unzureichenden Ergebnissen geführt hat. Durch die Aktualisierungen auf Luftbildbasis können die gebührenpflichtigen Flächen zwischen 25 % – 80 % gesteigert werden, wodurch die Projektkosten für die Kommunen direkt gedeckt werden und unter dem Aspekt der Gebührengerechtigkeit auch gute Zustimmung in den Gemeindevertretungen gefunden wird.

Unser Ziel ist es, mit den Kommunen das dringende Zukunftsthema Niederschlagswasserbeseitigung in der Kostendeckung zu stabilisieren.

Zudem haben Verwaltungsgerichte bereits durch Rechtsprechung klargestellt, dass die Datengrundlagen zur Kalkulation und Veranlagung der Gebühren regelmäßig zu aktualisieren sind.

Für einen Großteil der Städte und Gemeinden in Deutschland ist eine derartige Umstellung und Aktualisierung noch nicht erfolgt. Wir unterstützen Sie gerne bei diesem Vorhaben.

Gebührensplitting

Überprüfung Luftbilder

Selbstauskunft

GBM®4 Service-Center

Rechtliches

Gebührensplitting ➜ Aktualisierung

Dies ist ein System zur getrennten Berücksichtigung von Niederschlags- und Schmutzwasser bei der Erhebung der Abwassergebühren.

Bei der Einführung besteht eine hohe Anforderungen hinsichtlich der reibungslosen Durchführung. Wir unterstützen Sie daher mit unserer Erfahrung und dem Know-How das wir in viele abgeschlossenen Projekte gesammelt haben.

Warum Gebührensplitting?

Für einen nachhaltigen Umgang mit Niederschlagwasser.

Immer häufigere Extremereignisse wie Starkregen, Hochwasser und längere Hitze- und Trockenperioden erfordern unser Umdenken mit Niederschlagswasser. Daher müssen wir versiegelte Flächen möglichst wieder versickerungsfähig gestalten, versiegelte Flächen begrenzen und neue Nutzung des Niederschlagwassers schaffen. 

Akzeptanz durch Information

Ziel ist es, eine möglichst hohe Aktzeptanz bei der Einführung des Gebührensplittings zu erreichen. Das erreichen wir durch das breitflächige informieren der Bürger über den Sinn und Zweck.

Wir begleiten Sie von der Planung bis zur Einführung.

Haben Sie noch Fragen?

Überprüfung der Bemessungsflächen mit Hilfe von digitalen Luftbildaufnahmen

Seit einigen Jahren...

…veranlassen viele Kataster- und Vermessungsämter der Landkreise in regelmäßigen Abständen einen digitalen Bildflug ihres Kreisgebietes bzw. ihrer Städteregion. Diese Luftbildaufnahmen werden den Kommunen zur Verfügung gestellt, wobei die Nutzungen vielfältig sind. Luftbildaufnahmen dienen z. B. als Planungsgrundlage im Kanal-, Straßenbau und in der Städteplanung oder zu Dokumentationszwecken. Ein weiterer, für die Kommunen interessanter Einsatzbereich, ist die Erstellung einer sogenannten „Versiegelungskartierung“.

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 Hierbei wird der Bildflug orthoskopisch hinsichtlich der bebauten und befestigten Flächen ausgewertet. Voraussetzung für eine hohe Genauigkeit bei der Auswertung sind hochauflösende Luftbilder. Die Bodenauflösung sollte mind. 8 cm, besser 5 -6 cm betragen. Weiterhin sollte der Bildflug im Frühjahr, wenn die Bäume noch unbelaubt sind, stattfinden. In Kombination mit der orthoskopischen Auswertung ist dann eine Berechnung der versiegelten Flächen mit sehr hoher Genauigkeit möglich. Bei einer Verschneidung der Versiegelungskartierung mit dem Liegenschaftskataster (ALK – Automatisierte Liegenschaftskarte) können dann grundstücksscharfe Auswertungen hinsichtlich der Dachflächen und der befestigten Flächen vorgenommen werden. Hierbei kann je nach Auflösung bei Bedarf sogar die Befestigungsart (z. B. Rasengittersteine, Pflastersteine, Asphalt) unterschieden werden.

Auch werden die öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen und Nebenanlagen) erfasst. Auf dieser Grundlage kann eine Überprüfung der Bemessungsfläche für die Niederschlagswassergebühr durchgeführt werden.

 Zur vollständigen Aufklärung der tatsächlich am Kanal angeschlossenen Flächen erhält der Eigentümer einen Erhebungsbogen mit Darstellung der Versiegelungskartierung auf seinem Grundstück. Im Unterschied zum klassischen Selbstauskunftsverfahren enthält der Erhebungsbogen bereits eine Flächenberechnung der Dachflächen und der befestigten Flächen, wobei der Grundstückseigentümer sich dann nur noch zur Verbringung des anfallenden Regenwassers äußern muss (Kanalanschluss, Versickerung oder Einleitung in ein Gewässer). Diese Art der Neuerfassung der Bemessungsflächen für die Niederschlagswassergebühr wurde von unserem Büro bereits für mehrere Kommunen durchgeführt. Hierbei bestätigte sich die Vermutung, dass ein erheblicher Anteil der Flächenversiegelung beim Steueramt gar nicht erfasst war. Die Städte konnten zum Teil einen Zuwachs der angeschlossenen privaten Flächen um bis 75 % verzeichnen. Gleichzeitig werden mit diesem Verfahren auch die öffentlichen angeschlossenen Verkehrsflächen überprüft und korrigiert. Der Anteil der öffentlichen angeschlossenen Flächen beträgt je nach Struktur zwischen 33 % und 40 %, wobei der Anteil der Kosten am Gesamtentwässerungshaushalt für die Entwässerung der öffentlichen Flächen zwischen 12 % und 16 % liegt. Eine Überprüfung dieser Zahlen lohnt sich für jede Kommune, da mit dem Zuwachs der Bemessungsfläche insgesamt der Gebührensatz in €/m² für die Niederschlagswassergebühr sowohl für den Bürger als auch für die Kommune sinkt bzw. bei stetig steigenden Entwässerungskosten zukünftig zumindest nicht ansteigt.

Rechtliches

Bereits seit Beginn der 1970er-Jahre beschäftigen sich die deutschen Gerichte damit, ob für die Niederschlagswasserbewirtschaftung eine gesonderte Gebühr erhoben werden muss oder nicht. Seit 1985 gelten gemäß Bundesverwaltun

gsgericht Grundsätze, ab welchem Kostenaufkommen die Niederschlagswassergebühr eingeführt werden muss. Inzwischen wird in den meisten Bundesländern grundsätzlich die gesplittete Abwassergebühr durch Rechtsprechung gefordert.

Mit Selbstauskunftsverfahren erreichen wir viele Menschen

…da wir eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit anbieten. Die WTE Betriebsgesellschaft hat in über 300 Projekten zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr Veranstaltungen mit bis zu sechshundert Besuchern organisiert und durchgeführt.

 

Gerne würden wir Ihnen aufzeigen:

  • wie sich die Umstellung auf die luftbildgestützte Bemessung bzw. eine Aktualisierung auf den Gebührensatz auswirkt
  • welche Kosten ein solches Verfahren mit sich bringt
  • wann sich diese Kosten der Erfassung durch den Flächenzuwachs amortisieren

Übrigens:
Auch wenn Sie bereits mit luftbildgestützten Basisdaten arbeiten, so hat sich der Stand der Technik dahingehend weiterentwickelt, dass wir im Rahmen einer Aktualisierung der Daten bauliche Veränderungen sehr genau erfassen und auch den größten Teil der falsch getätigten Angaben identifizieren können.

Unser eigenes GBM®4-Service-Center verfügt…

…über hoch modern ausgestattete Arbeitsplätze und leistungsfähige Telekommunikationsanlagen.

Die grundstücksgenauen Informationen zum jeweiligen Kunden und auch die digitalen Rückläufe sind dabei immer nur ein paar Klicks entfernt. Durch einen durchgängig digitalen Workflow in Verbindung mit automatisch digitalisierten Dokumentenprozessen verfolgen wir eine effiziente Arbeitsweise. Dadurch können wir eine kostengünstige Datenproduktion anbieten. Auf Basis unserer Erfahrungen und Vergleichswerte können wir für diverse Abrechnungsgebiete individuell prognostizieren, wie sich gegebenenfalls die Umstellung auf eine luftbildgestützte Gebührenbemessung oder eine Aktualisierung der Flächenerhebung in Zahlen und Fakten auswirken würde.